Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

2. Verzugszinsen & Mahngebühren

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 14 % über dem
Basiszinssatz sowie Mahngebühren von bis zu € 40,- pro Mahnstufe berechnet.

3. Preisrichtigstellung bei Maßänderung

Unsere Preise basieren auf den im Angebot oder Auftrag festgelegten Maßen.
Änderungen an den Maßen nach Vertragsschluss können eine Anpassung der
Kosten erforderlich machen. In einem solchen Fall erfolgt eine entsprechende
Preisanpassung.

4. Gewährleistung & Haftung

Gewährleistungsansprüche gelten gemäß gesetzlicher Bestimmungen. Schäden
durch unsachgemäße Behandlung oder Fremdeinwirkung sind davon
ausgenommen.

5. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Deutschlandsberg.

6. Wartungsfugen

Acryl- und Silikonfugen sind als Wartungsfugen zu betrachten und unterliegen
natürlichem Verschleiß. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Überprüfung
und Erneuerung verantwortlich. Für Schäden durch mangelnde Wartung oder
natürliche Alterung wird keine Haftung übernommen.

7. Ausführung nach ÖNORM-Standards

Unsere Arbeiten werden gemäß den geltenden ÖNORM-Vorgaben und
fachgerechten Standards ausgeführt. Sollten Kunden Abweichungen oder
Sonderlösungen wünschen, die von den ÖNORM-Richtlinien abweichen, so
müssen diese schriftlich vereinbart werden. Für etwaige Folgen solcher
Abweichungen wird keine Haftung übernommen.

8. Untergrundbeschaffenheit

Unsere Kalkulation basiert auf einem belegereifen, ebenen und mangelfreien
Untergrund. Sollte dies nicht gegeben sein, können zusätzliche Arbeiten und
Kosten anfallen.

9. Durchgehende Ausführung

Die Arbeiten müssen in einem durchgehenden Ablauf erfolgen. Unterbrechungen
oder Verzögerungen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, können
zusätzliche Kosten verursachen. Die Arbeitsbereiche müssen sauber, frei
zugänglich und für die Montage vorbereitet sein. Mehraufwand durch notwendige
Raumungs- oder Reinigungsarbeiten etc. wird gesondert verrechnet.

10. Gewährleistung bei unsachgemäßer Benutzung

Bei unsachgemäßer Benutzung der Oberflächen übernehmen wir keine
Gewährleistung. Die Verantwortung für die sachgemäße Pflege und Nutzung liegt
beim Auftraggeber.

11. Falligkeit der Forderung bei Gewährleistungsfällen

Ein Gewährleistungsfall hat keine Auswirkung auf die Fälligkeit der Forderung.
Die Zahlung der Rechnung bleibt auch bei offenen Gewährleistungsansprüchen
fällig.

12. Verlegung von Bodenbelägen

Für die Verlegung von Parkett, Vinyl und Laminatböden etc. ist ein ebener,
trockener und sauberer Untergrund erforderlich. Schäden oder Mängel, die auf
einen nicht geeigneten Untergrund zurückzuführen sind, fallen nicht unter unsere
Gewährleistung. Zudem übernehmen wir keine Haftung für Veränderungen der
Oberflächen durch äußere Einflüsse wie Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen
oder unsachgemäße Nutzung.

13. Sortierung und Muster bei Bodenbelägen

Bei der Verlegung von Parkett, Vinyl und Laminatböden etc. kann es zu
natürlichen Farb- und Strukturunterschieden zwischen den einzelnen Dielen
kommen. Diese Unterschiede in der Helligkeit, Dunkelheit und Musterung stellen
keinen Mangel dar und sind charakteristisch für das Naturmaterial bzw. das
Design. Eine einheitliche Farbgebung und Struktur ist nicht immer garantiert.

14. Innentüren

Die Montage und der Einbau von Innentüren erfolgt gemäß den technischen
Vorgaben und den vereinbarten Maßen. Abweichungen in der
Oberflächenstruktur, Farbgebung oder Holzmaserung, die durch die Natur des
Materials oder Produktionsmethoden bedingt sind, stellen keinen Mangel dar.
Eine exakte Übereinstimmung in Farbe und Struktur kann nicht garantiert werden.

15. Passgenauigkeit der Türen und Fertigzargen

Wir übernehmen keine Haftung für die Passgenauigkeit von Fertigzargen und
Türblättern, wenn diese vom Kunden besorgt wurden und lediglich von uns
montiert werden. Für notwendige Anpassungsarbeiten aufgrund ungenauer
Bauwerksmaße oder baulicher Unregelmäßigkeiten fallen zusätzliche Kosten an,
die gesondert berechnet werden.

16. Türdichtungen und feuchtigkeitsbedingte Verformungen

Türdichtungen können sich im Laufe der Zeit durch Temperatur- und
Feuchtigkeitsschwankungen verändern. Insbesondere bei Türen in Nassräumen,
wie z. B. Badezimmern oder Kellerabgängen, kann es zu natürlichen
Materialveränderungen wie Verziehen oder Quellverhalten der Tür kommen. Wir
übernehmen keine Haftung für solche Veränderungen, die durch unsachgemäße
Nutzung oder fehlende Belüftung entstehen.

17. Untergrund und Stabilität

Die Montage von Stufen setzt einen stabilen, ebenen und tragfähigen Untergrund
voraus. Ein unebener, instabiler oder fehlerhafter Untergrund kann die Montage
der Treppe beeinträchtigen und zu Schwierigkeiten bei der Funktionalität und
Stabilität führen. Sollte der Untergrund Mängel aufweisen oder nicht den
erforderlichen Standards entsprechen, sind gegebenenfalls zusätzliche
Vorbereitungsarbeiten notwendig, um die Montage korrekt durchführen zu
können. Diese Arbeiten sind nicht im Leistungsumfang enthalten und können zu
zusätzlichen Kosten führen. 

18. Stufenhöhe und -tiefe

Die Höhe und Tiefe der Stufen wird gemäß den geltenden Normen und den
baulichen Vorgaben des Projekts festgelegt. In einigen Fällen kann es aufgrund
baulicher Gegebenheiten oder Materialeigenschaften zu Abweichungen in der
Stufenhöhe kommen. Dies kann dazu führen, dass einzelne Stufen, wie z. B. die
erste oder vorletzte, nicht exakt der geplanten Höhe entsprechen. Wir
übernehmen keine Haftung für Abweichungen, die durch unvorhersehbare
bauliche oder materialbedingte Faktoren entstehen.

19. Baustellenreinigung

Nach Abschluss der Arbeiten wird die Baustelle besenrein übergeben. Dies
umfasst die Entfernung von Verpackungsmaterial, Verschnittresten und
sonstigen Rückständen, die im Rahmen unserer Arbeiten angefallen sind. Die
Entsorgung erfolgt ausschließlich für Materialien, die im Zuge unseres Auftrags
bereitgestellt wurden. Eine weitergehende Reinigung oder die Entsorgung
sonstiger Abfälle ist nicht Bestandteil unserer Leistung und bedarf einer „gesonderten Vereinbarung“.

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